Die „Fonds-VV“ auf Erfolgskurs

Die Fonds-VV als Ventil
Fondsgebundene Vermögensverwaltung
Die standardisierte Vermögensverwaltung erfährt die vergangenen Jahre enormen Zulauf, sowohl von Kunden als auch von Beratern sowie deren Haftungsdächern und Maklerpools. Grund hierfür ist nicht zuletzt die immense Überregulierung der Beratungsdokumentation, welche ein Berater mit seinem Kunden durchlaufen muss. Aus diesem teils unzumutbaren, bürokratischen Akt entspringt evolutionär die Alternative einer prozess- und kostenschlanken Vermittlung eines Kunden in eine Fondsgebundene Vermögensverwaltung. (Kurz: „Fonds-VV“) Wir wollen in diesem Artikel die aktuelle Entwicklung betrachten sowie die Vor- und Nachteile beleuchten.

„Welchen Zeithorizont haben Sie bei der Anlage? Wie risikoreich darf Ihr Geld maximal angelegt werden? Wie hoch ist Ihr Einkommen? Welche Vermögen besitzen Sie? Wie hoch sind die Werte in Ihren Lebensversicherungen? Wünschen Sie nachhaltige Anlageprodukte? Welche Taxonomie soll es bei der Nachhaltigkeit sein? Kennen Sie die Risiken von fremdwährungsbezogenen Finanzinstrumenten?“
Dies sind nur wenige der Fragen, welche ein Interessent an einer Anlage in Investmentfonds im Zuge einer Beratung beantworten muss.

Jeder Anleger, welcher bereits Kontakt mit einer professionellen Anlageberatung hatte und seine ETFs nicht selbst über einen Neobroker kauft weiß, als Resultat gibt’s zum Fondsdepot noch ein gratis Training der eigenen Signatur auf einem persönlichen Katalog aus Gesprächsprotokollen und Anlegerdurchleuchtungen.
Und das Ganze selbstverständlich über noch ein unnötiges Cloud-System um die 2-Faktor-Verschlüsseung sowie aktuelle DSGVO Normen zu entsprechen. Oder eben 30 Seiten per Post hin und her – natürlich im „Sinne des Anlegerschutzes“ – nicht etwa zur Entmündigung und gewollten Verkomplizierung einer staatsunabhängigen Geldanlage am freien Kapitalmarkt.

Ach ja, und möchten Sie 10.000€ aus einem Fonds verkaufen: Dasselbe Paket an anlegerorientierter Dokumentation.

Leider sieht es auf der Beraterseite nicht viel besser aus. Denn Berater nach §34 f. GewO (So ziemlich alle Anlageberater in Deutschland) dürfen jährlich einen gesetzlich verpflichteten Wirtschaftsprüfungsbericht zur Plausibilität aller während des Jahres stattgefundenen Beratungen für teils vierstellige Beträge bei einer Wirtschaftsprüfungskanzlei in Auftrag geben. Bürokratie in ihrer Reinform.

So kommt es nicht überraschend, dass sich Kunden und Berater ein flexibleres Modell suchen – Die „Standardisierte Fondsvermögensverwaltung“, kurz Fonds-VV.

Wie funktioniert eine Fonds-VV?

Nachdem viele professionelle Vermögensberater bereits eine klare Meinung zu Märkten, Produkten, Chancen und Risiken entwickelt haben und teilweise ohnehin standardisierte Strategien für ihre Kunden einsetzen, liegt der Gedanke nahe, für unterschiedliche Anlageziele und Anlegertypen mehrere Strategien (Ein Portfolio bestehend aus mehreren Fonds) aufzusetzen – und diese permanent zu überwachen, anzupassen und zu optimieren.
Etwas anderes passiert auf Einzelkundenebene meist ohnehin nicht. Zumal Berater, die für jeden Kunden ein völlig individuelles Portfolio „zusammenbasteln“, in ihren Überzeugungen durchaus hinterfragt werden sollten.

Beispielsweise entwickelt ein Berater drei verschiedene Anlagestrategien: „Defensiv“, „Moderat“ und „Offensiv“. Diese werden gemeinsam mit einer Bank, die über eine Vermögensverwaltungslizenz verfügt, feinjustiert und offiziell „aufgelegt“ (Zur Vermittlung an Privatanleger zugelassen).

Ein interessierter Privatanleger kann sich nun direkt an die Bank bzw. den Vermögensverwalter wenden und einen Vermögensverwaltungsvertrag für die gewählte Strategie (bspw. „Moderat“) abschließen. Dieser Vertrag sieht vor, dass die Bank das Geld des Anlegers stets gemäß der definierten Strategie anlegt.

Besteht die Moderat-Strategie beispielsweise aus zehn verschiedenen Fonds, wird das investierte Kapital automatisch auf diese Fonds verteilt. Da der Vermögensverwaltungsvertrag die Pflicht für den Verwalter beinhaltet, die Fonds sowie deren Zusammensetzung stetig zu überprüfen und ggf. anzupassen, geht mit ihm die Brechtigung einher dies auch ohne Kundenrücksprache zu tun. Wird also entschieden, die Strategie etwas risikoärmer auszurichten – etwa aufgrund zunehmender Marktunsicherheiten (bspw. Kriege) – erfolgt die Anpassung automatisch in allen Depots, die in dieser Strategie investiert sind und einen VV-Vertrag eingegangen sind.

Das Ergebnis für den Kunden:

Eine Geldanlage mit definierter strategischer Ausrichtung, derer Zusammensetzung jedoch laufend durch einen professionellen Vermögensverwalter überwacht und angepasst wird.

Der ursprüngliche Berater wiederum steht meist über einen sogenannten „Advisorvertrag“ mit dem Vermögensverwalter in Verbindung. Um den Berater von sämtlichen regulatorischen Pflichten hinsichtlich Dokumentationen etz. zu entbinden, darf dieser offiziell keine beratende Rolle, sondern offiziell lediglich eine „vermittelnde“ Rolle einnehmen. Der Berater vermittelt dem Kunden also im Endeffekt eine VV-Strategie eines Vermögensverwalters. Jedoch unterbreitet dieser oftmals Vorschläge zur Anpassung der Fondsallokation und ist somit in der Regel inoffiziell maßgeblich für die laufende Weiterentwicklung und Kontrolle der verschiedenen Strategien verantwortlich. Die Feinheit hier liegt in den „Vorschlägen“, denn am Ende ist es immer der Vermögensverwalter, welcher darüber entscheidet, ob eine Veränderung an der aktuellen Allokation vorgenommen wird und diese mit der definierten Strategie konform ist.

Die standardisierte Fonds-VV ist ein Anlagevehikel, das in den vergangenen Jahren enormen Zuspruch erfahren hat. Dies liegt unter anderem daran, dass Anleger, die sich über Jahre hinweg von einem professionellen Anlageberater begleiten lassen, in der Regel ohnehin dessen Empfehlungen folgen – natürlich im Rahmen einer vertrauensvollen Zusammenarbeit.

Das Vertrauen in sinnvolle Fondswechsel, vereinfachte Prozesse und eine deutlich höhere Reaktionsgeschwindigkeit von Berater oder Vermögensverwalter bewegt viele Anleger dazu, ein Stück weit Handlungsverantwortung abzugeben. Gleichzeitig bietet der Vermögensverwaltungsvertrag rechtliche Sicherheit: Es dürfen keine Investitionen erfolgen, die nicht mit der individuellen Risikoneigung des Anlegers und dem vereinbarten Mandat übereinstimmen. 

Auch auf Beraterseite bringt dieses Konstrukt zahlreiche Vorteile mit sich:
Weniger Bürokratie, geringerer administrativer Aufwand, mehr Zeit für Kundenbetreuung, Weiterbildung und Geschäftsausbau. Hinzu kommen ein Zugewinn an Transparenz durch öffentlich einsehbare Strategien, sowie die Möglichkeit zum gezielten Markenaufbau durch nachvollziehbare Ergebnisse.

Und der Haken?

Doch Nachteile gibt es selbstverständlich ebenfalls welche. Beispielsweise unterliegen fast alle am Markt zugänglichen Strategien einer Mindestanlagesumme. Da diese jedoch bei den meisten Strategien mit 5.000 € – 10.000 € sehr überschaubar ist, entfällt dieser Nachteil für die meisten Anleger. Zumal es bereits auch Massenbroker gibt, welche ihre Strategien ab 50 € Sparraten öffnen. Zudem unterliegen fast alle Strategien einer erhöhten Kostenstruktur. Verglichen mit einem klassischen Serviceentgeltmodell kommen neben den gebühren für den Berater(Advisor) noch die Gebühren für den Vermögensverwalter oben drauf, womit die Gesamtgebühren bis zu 2% höher ausfallen können. Auch hier gilt es auf die Kosten zu achten! Und selbstverständlich lassen sich über eine solche Strategie keine speziellen Anlegerwünsche umsetzen. Wer ein individuelles maßgeschneidertes Fondsportfolio aus Wunschbranchen und Ländern sucht ist hier natürlich fehl am Platz.

 

Fazit:

Unterm Strich muss man dieses Konstrukt als das sehen, was es ist. Ein natürlich entstandenes Ventil zur effizienteren, transparenteren und unbürokratischeren Betreuung von Investoren. Die minimalen Abschläge in der „Individualität“ scheinen Privatanleger dankend in Kauf zu nehmen, dafür, dass Sie die Gewissheit einer professionellen und kontinuierlichen Verwaltung Ihrer Vermögen gewährleistet und vertraglich zugesichert bekommen.

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